Sachkundenachweis Haarentfernung mit Laser
Seit dem 1. Juni 2024 ist das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung (NIS) und Schall (V-NISSG) in Kraft getreten. Behandlungen durch nichtionisierende Strahlen und Schall dürfen nur noch von Personen mit entsprechendem Sachkundenachweis durchgeführt werden. Ein Sachkundenachweis ist die Bestätigung, dass die erforderlichen Qualifikationen erworben wurde, die Befähigung besteht, die Behandlungen auszuführen, so dass die Gesundheit von Kundinnen und Kunden nicht gefährdet wird.
Ich bin zertifiziert und beim BAG (Bundesamt für Gesundheit) eingetragen.
Grund- & Technikmodul V-NISSG
(offizieller Sachkundennachweis berechtigt zur Durchführung von Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und Schall, gemäss Verordnung vom BAG 2019)


